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GEZ-Gebühren für web-fähige Computer

 

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Hildegard
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 2449

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 15:17    Titel: GEZ-Gebühren für web-fähige Computer Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

ARD-Intendanten wollen die PC-Gebühr
Die klammen öffentlich-rechtlichen Sender wollen jetzt Internet-User abkassieren. Besitzer von webfähigen Computern oder UMTS-Handys sollen ab Januar 2007 GEZ-Gebühren bezahlen. Das sieht ein Beschluss von ARD-Intendanten vor.

Die ARD-Intendanten hätten sich für eine Gebühr von 5,52 Euro pro Monat für internetfähige Computer ausgesprochen, das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt, sagte ein ARD-Sprecher am Dienstagabend der dpa und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Augsburger Allgemeine". Die Intendanten sprechen sich somit dafür aus, internetfähige PCs als Radiogeräte zu behandeln, wie das vor einigen Wochen bereits diskutiert worden war.
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Gitarremann
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 1249

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

da die meisten pc-besitzer ja sicherlich einen fernseher zu hause haben, für den sie rundfunkgebühren bezahlen, müssen diese ja nicht noch extra für den pc bezahlen und fallen aus dieser regelung raus. wenn jemand keinen fernseher hat und deshalb bislang keine rundfunkgebühren zahlte, jedoch trotzdem über den pc fernsehen geguckt hat, dann ist das auch richtig, dass der nun zur kasse gebeten wird. wo es allerdings ärgerlich ist, sind betriebe oder einrichtungen, die internetfähige pc's zum arbeiten haben aber überhaupt nix mit fernsehen zu tun haben.
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Hildegard
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 2449

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

da die meisten pc-besitzer ja sicherlich einen fernseher zu hause haben, für den sie rundfunkgebühren bezahlen, müssen diese ja nicht noch extra für den pc bezahlen und fallen aus dieser regelung raus.
---

Bist Du Dir da sicher, Gitarremann? Ich würde das so nicht unterschreiben.
Woher hast Du diese Information?
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Gitarremann
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 1249

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hildegard hat Folgendes geschrieben:
da die meisten pc-besitzer ja sicherlich einen fernseher zu hause haben, für den sie rundfunkgebühren bezahlen, müssen diese ja nicht noch extra für den pc bezahlen und fallen aus dieser regelung raus.
---

Bist Du Dir da sicher, Gitarremann? Ich würde das so nicht unterschreiben.
Woher hast Du diese Information?


ja da bin ich mir sicher. das sagt die zweitgeräteregelung der gez. wer für ein gerät rundfunkgebühren bezahlt, muss für ein zweitgerät keine gebühren zahlen. vorraussetzung ist natürlich die ausschließlich private nutzung. wie zum beispiel beim autoradio. wenn du für dein küchenradio bezahlst, musst du ja für dein autoradio in deinem privaten pkw nicht noch zusätzlich bezahlen. wenn du aber selbstständig bist und/oder wie auch immer das auto als "betriebsfahrzeug" nutzt, dann schon.
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Arminia
Fast-Titan


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 380

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html
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Hildegard
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 2449

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hier ist immer nur von Rundfunkgeräten die Rede!
Wenn man zwei Fernseher besitzt, dann muß man das der GEZ melden.
Rundfunkgeräte (früher hießen die "Radios") kann man noch und nöcher besitzen und laufen lassen - das kostet nicht mehr Gebühren.

Fernseher und PC's, mit denen man "fernsehen" kann - das ist m.E. etwas ganz anderes.
Gruß
Hildegard
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wattwurm
Titan-Anwärter


Anmeldungsdatum: 06.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen man Fernsehen und Radio empfangen kann.
Und seit dem 01.05.05 zählen dazu auch PCs mit Internetanschluss und TV- bzw. Soundkarte.

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
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Gitarremann
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 1249

BeitragVerfasst am: 13.09.2006, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

rundfunk ist nicht nur radio, sondern auch tv. (war es schon immer. ja gut - als es noch kein fernsehen gab, war natürlich nur radio rundfunk) und pc mit tv- oder radiokarte zählten auch früher schon dazu. neu hinzukommen sind internettaugliche pc, die von der gez als "neuartige rundfunkgeräte" bezeichnet werden.

und für den zweiten fernbseher muss man normalerweise nicht bezahlen. da gibts nur ein paar ausnahmen. wenn der fernseher zwar im gleichen haushalt steht aber dem kind gehört und das kind ein eigenes einkommen hat, dann muss es für den fernseher bezahlen oder wenn das zweitgerät dauerhaft im gartenhaus steht auch.
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Reiner Oberhesse
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 1131

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

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Zuletzt bearbeitet von Reiner Oberhesse am 12.12.2006, 08:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Hildegard
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 2449

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
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Reiner Oberhesse
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 1131

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

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Zuletzt bearbeitet von Reiner Oberhesse am 12.12.2006, 08:57, insgesamt einmal bearbeitet
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muggelman
Titan


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 485

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Leute, meldet euren PC bloß (noch) nicht an! Die GEZ gibt zwar vor, das diese neuen Gebühren rechtskräftig sind, aber der letzte Rundfunkstaatsvertrag, in dem diese Gebühren schon drinne waren, ist von der EU zurückgewiesen wurden. Was meint ihr, warum damals die GEZ auf ihrer Website schrieb, das PC´s noch nicht kontrolliert werden!
Ganz klare Sache: Denn wenn es rechtskräftig würde, müßte jeder Erdenbürger GEZ-gebühren zahlen, weil er ja die Öffi´s sehen könnte. Und genau daran wird der nächste Rundfunkstaatsvertrag wieder scheitern. Also erst mal ganz in Ruhe abwarten und ja nicht voreilig reagieren.

GEZ-Fahnder bekommen 40%(!) von unserer Gebühren und zocken immer wieder mit fiesen Methoden Menschen ab. Im Moment habe ich übrigens eine Forderung von 5075 Euro + Verzinsung seit 2004 bei der GEZ wegen Hausfriedensbruch und versuchten, vorsätzlichen Betruges offen. Natürlich zahlt die Gez nicht, obwohl ich alles schriftlich habe....
Ich zahle gerne für Dittsche + supergute Programme, aber niemals zahle ich freiwillig für Verbrechervereine!!!! Wißt ihr auch, warum die GEZ-Gebühren nicht wie in anderen Ländern üblich, über die Lohnsteuer eingezogen wird? Klar, weil mit den „Vertretermethoden“ so viel mehr Geld in die Kasse kommt...

===============================================

Ein Bekannter von mir hat sich raffiniert die GEZ vom Halse geschafft, für immer! Dies ist ein reiner Erfahrungsbericht...

Nachdem er sich ein Jahr lang über das miese, betrügerische Verhalten der GEZ-Fahnder geärgert hat und er diese jetzt auch kräftig mit seinen Zahlungen finanziert, hat er den auf dem offziellen Abmeldeformular erklärt, das er keine Empfangsgeräte mehr hat und sich damit ordnungsgemäß abmeldet. Die GEZ hat allen ernstes nachgefragt, wo diese Geräte den geblieben sind und verlangten ein schriftliche Auskunft, weil man sonst die Abemldung nicht vornehmen könne...

Sein Antwortschreiben war heftig Winken im Wortlaut, Inhaltlich stand drin:
1.Es geht die GEZ nichts an, was er mit seinen Empfangsgeräten macht und das die GEZ keinerlei Rechte für die Auskunft hat. Auch Adressen von evtl Käufern darf sie nicht erfragen!
2. Er schreib einen Text hinzu, das er keinerlei "Hausbesuche", Briefe etc. von der GEZ mehr haben will (Unterlassungserklärung mit Strafandrohung)
und wenn sich Veränderungen ergeben, melde er sich rechtzeitig. Und um sicherzugehen, gab er für Rückfragen die Adresse seines Anwaltes an.

Die GEZ wagte 1,5 Jahre später trotzdem einen Hausbesuch und der Fahnder, als auch die GEZ, hat eine Anzeige wegen vorsätzlichen Hausfriedensbruch und versuchter Urkundenfälschung/ Betrug bekommen. Seitdem hat er viele Jahre Ruhe und nie wieder von der GEZ gehört....
_________________
Leute, die besonders schlau sind, haben weniger Luft!

Die Welt ist ein Buch, und diejenigen, die nicht reisen, le
sen nur eine Seite - Saint Augustine

Ich kenn nicht Al-Qaida, ich kenn nur Al-Karger, mit dem tanze ich jede Woche Niveaulimbo!


Zuletzt bearbeitet von muggelman am 14.09.2006, 11:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Hildegard
Reiner Titan


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 2449

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

@muggelmän,
wenn Du nicht Hartz-Empfänger bist, solltest Du mit solchen Äußerungen in aller Öffentlichkeit doch vorsichtiger sein. Lachen
Ich denke, in dem Fall hätte die GEZ eher Forderungen an Dich.
Lass' Dich mal nicht erwischen - das wird sauteuer!
_________________
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muggelman
Titan


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 485

BeitragVerfasst am: 14.09.2006, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hildegard hat Folgendes geschrieben:
@muggelmän,
wenn Du nicht Hartz-Empfänger bist, solltest Du mit solchen Äußerungen in aller Öffentlichkeit doch vorsichtiger sein. Lachen
Ich denke, in dem Fall hätte die GEZ eher Forderungen an Dich.
Lass' Dich mal nicht erwischen - das wird sauteuer!


Ich hab den Text umgeschrieben, da kam wohl der Inhalt in aller Eile mißverständlich/falsch rüber Sehr glücklich und als neuer EU- Bürger in Spanien hab ich so etwas nicht, Ole! Winken
Übrigens kann niemand wegen Nichtzahlung strafrechtlich verurteilt werden, es ist keine Straftat , sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Die GEZ macht den Leuten Angst, das ist deren miese Taktik. Die haben nicht mehr Rechte als ein Normalbürger! Es ist übrigens noch nie vorgekommen, das durch Antrag der GEZ eine Hausdurchsuchung oder Zwangsöffnung gemacht wurde. Cool
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